Als Baumbestandseigentümer obliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Sie für Schäden an Dritte aufkommen müssen, wenn sie durch Ihren Bestand verursacht wurden. Schäden können sehr häufig durch trockene Äste oder Sturmschaden entstehen. Auch Fäulnis und Pilze sind hohe Gefahrenquellen. Die Natur lebt und dadurch ergibt sich ein breites Spektrum an Krankheiten.
Veränderungen am Baum werden mit VTA erkannt, durch die daraus gezogenen Schlüsse kann rechtzeitig auf Gefahren reagiert werden. VTA (Visual Tree Assessment) ist ein durch den Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte als Stand der Technik anerkanntes Verfahren zur Sichtkontrolle von Bäumen.
Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Gutachten. Dieses kann von Nöten sein, wenn in Ihrer Stadt noch die Baumschutzsatzung gilt und Ihr Baum eine Gefährdung darstellt.
Ebenfalls erstellen wir nach Wunsch ein Kataster über Ihren Baumbestand, führen je nach Bedarf Baumkontrollen durch und besprechen dann eventuell anfallende Arbeiten im Bestand.
Ein Kataster ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Bäume Ihres Bestandes. Es werden Art des Baumes, eine Beschreibung, Vitalität und evtl. Schäden aufgeführt.